Der Gemeinderat hat gestützt auf die Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (StrG, sGS 732.1) verabschiedet:

Teilstrassenplan «Billwilerstrasse Nr. 111 Oberbüren» (Gemeindestrasse 2. Klasse) / Strassenprojekt

Das Projekt liegt vom 17. Oktober 2025 bis 15. November 2025 im Gemeindehaus, Unterdorf 9, Ratskanzlei (Büro 1.4), Oberbüren, öffentlich auf. Ausserdem kann es unter www.oberbueren.ch > News eingesehen werden.

Rechtsmittel 

Während der Auflagefrist kann gegen den Planerlass beim Gemeinderat Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG, und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Oberbüren, 1. September 2025