In letzter Zeit sind vermehrt Meldungen zu fahrlässigen Sachbeschädigungen an Fahrrädern beim Velounterstand des Primarschulhauses Niederwil eingegangen. Gleichzeitig häufen sich die Kosten für die Beseitigungen der Beschädigungen bei der Mehrzweckhalle Rössliwis in Niederwil. Deshalb hat der Primarschulrat Niederwil bei der Politischen Gemeinde Oberbüren die Installation von Videokameras bei der Schul- und Sportanlage Niederwil beantragt.
Der Einsatz von Kameras bringt einen positiven Effekt mit sich. Erfahrungen zeigen, dass bereits die Installation einer Kamera im Sinne einer Abschreckung von Sachbeschädigungen oder Diebstählen abhält.
Videoüberwachungen im öffentlichen Raum dürfen jedoch nur installiert werden, wenn ein entsprechendes Reglement in Ergänzung zum Polizeigesetz besteht. Gegen das erlassene Reglement über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum (nachfolgend Reglement) ist das fakultative Referendum zustande gekommen. Am 7. März 2021 wurde aufgrund dessen an der Urne abgestimmt. Das Reglement wurde mit grosser Mehrheit angenommen und trat rückwirkend per 16. März 2020 in Kraft.
Gestützt auf das erlassene Reglement hat der Primarschulrat Niederwil mit Schreiben vom 1. Juli 2025 den Antrag gestellt, die Installation der Überwachungskamera bei der Schul- und Sportanlage Niederwil zu realisieren.
Allgemeinverfügung
Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 des Reglements über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum folgende Allgemeinverfügung:
Im öffentlichen Raum bei der Schul- und Sportanlage Niederwil werden Kameras zur Videoüberwachung mit der Möglichkeit der Personenidentifikation installiert. Die Standorte der Videokameras können bei der Ratskanzlei eingesehen werden. Sie werden zudem auf der Website unter www.oberbueren.ch/news publiziert.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen seit Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag sowie die Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten.