Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (StrG; sGS 732.1) verabschiedet:

Strassenbauprojekt "Sanierung Sandackerstrasse" (Gemeindestrasse 1. Klasse)
Teilstrassenplan, Baulinienplan, Strassenprojekt

Das Projekt liegt vom 16. Januar 2026 bis 14. Februar 2026 im Gemeindehaus, Unterdorf 9, Ratskanzlei (Büro 1.4), Oberbüren, öffentlich auf. Ausserdem kann es unter www.oberbueren.ch > News eingesehen werden.

Rechtsmittel 

Während der Auflagefrist kann gegen den Planerlass beim Gemeinderat Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG, und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Oberbüren, 11. August 2025