Der Gemeinderat Oberbüren hat am 3. März 2026 gestützt auf Art. 23ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) erlassen:
Sondernutzungsplan Gebhartschwilerbach Ufhofen, Abschnitt KM 0.504 – 1.008
Festlegung Gewässerraum nach Art. 41 GSchV - Baulinien
Mit dem vorliegenden Sondernutzungsplan werden der Raumbedarf sowie die Zugänglichkeit für Unterhalts- und Interventionsmassnahmen gesichert. Dadurch wird auch der Platz für allfällige Aufweitungen des Gerinnes und der Uferbereiche sichergestellt.
Der Sondernutzungsplan Gebhartschwilerbach Ufhofen für die Festlegung des Gewässerraums, samt dazugehörendem Planungsbericht, liegt vom 13. März 2026 bis 11. April 2026 im Gemeindehaus Oberbüren, Ratskanzlei (Büro 1.4) öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Oberbüren einsehbar.
Einsprachen: Während der Auflagefrist kann gegen den Planerlass beim Gemeinderat Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.