Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 23ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) sowie gestützt auf Art. 39 des Strassengesetzes (sGS 732.1, StrG) erlassen:

Sondernutzungsplan Revitalisierung Widenbach und Raubach
Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG und Art. 41 GSchV - Baulinien
Teilstrassenplan Thurdammweg, Äueliweg, Chrüzalberweg

Der Sondernutzungsplan und der Teilstrassenplan samt Projekt und den dazugehörenden Planungsberichten liegen vom 27. März 2026 bis 25. April 2026 im Gemeindehaus, Unterdorf 9, Ratskanzlei (Büro 1.4), Oberbüren, öffentlich auf. Ausserdem kann es unter www.oberbueren.ch > News eingesehen werden. 

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Planerlass beim Gemeinderat Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Oberbüren, 3. März 2026