Gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes lag das Protokoll der Bürgerversammlung vom Montag, 23. März 2026 vierzehn Tage nach der Bürgerversammlung während vierzehn Tagen, d. h. vom 7. April bis 20. April 2026, bei der Ratskanzlei öffentlich auf. Die Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen. Die Bürgerversammlung sowie das Protokoll sind somit rechtskräftig.