Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 7 und Art. 34ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) am 16. März 2026 die Rahmennutzungsplanung erlassen und unterstellt die folgenden Unterlagen der öffentlichen Planauflage:
Gegenstand Zonenplan 1:5000 und Baureglement
Die Erlasse liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen, vom 22. Mai 2026 bis 20. Juni 2026, im Gemeindehaus Oberbüren, Ratskanzlei (Büro 1.4), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Ausserdem können die Unterlagen unter www.oberbueren.ch > News eingesehen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Gleichzeitig mit dem Rahmennutzungsplan werden der aktualisierte kommunale Richtplan, der Planungsbericht/-unterlagen sowie die Anhänge zum Baureglement öffentlich bekannt gemacht. Diese sind lediglich behördenverbindlich, es besteht dagegen keine Einsprachemöglichkeit.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan und das Baureglement beim Gemeinderat Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 152 ff. PBG, sGS 731.1 und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 48 Abs. 1 VRP).