Fakultatives Referendum nach Art. 13 ff. und Art. 31 Bst. b der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Oberbüren.
Gegenstand: Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderates Oberbüren zum Projekt «Radwegverbindung Oberbüren – Sonnental» (Geschäftsnr. O9.010.007.8401) des Tiefbauamtes des Kantons St.Gallen
Beitragszusicherung nach Art. 35 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG)
Gesamtkosten des Projekts: Fr. 5'400'000.00 / Gemeindeanteil (gebundene Ausgabe nach Art. 69 StrG): Fr. 1'061'900.20
Beschluss: Gemeinderatsbeschluss Nr. 51/2026 vom 18. Mai 2026
Referendumsfrist: Freitag, 5. Juni 2026 bis Dienstag, 14. Juli 2026 (40 Tage)
Quorum: Für das Zustandekommen des Referendums sind 200 gültige Unterschriften stimmberechtigter Einwohnerinnen und Einwohner notwendig (Art. 13 Gemeindeordnung).
Einsicht in die Unterlagen: Ratskanzlei der politischen Gemeinde Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren
Unterschriftenformulare: Ratskanzlei oder www.oberbueren.ch / News
Einreichung des Referendumsbegehrens: Vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Oberbüren: Ratskanzlei, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Oberbüren einzureichen.