Fakultatives Referendum nach Art. 13 ff. und Art. 31 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Oberbüren vom 21. März 2011.
Gegenstand: Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderates Oberbüren zum Projekt «Verbreiterung Brücke Thur» (Geschäftsnr. B84.5.002.319) des Tiefbauamtes des Kantons St.Gallen nach Art. 35 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG).
Beitragszusicherung nach Art. 35 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG)
Gesamtkosten des Projekts: Fr. 5'078'600.00 / Gemeindeanteil (gebundene Ausgabe nach Art. 69 StrG): Fr. 563'900.40
Beschluss: Gemeinderatsbeschluss Nr. 52/2026 vom 18. Mai 2026
Referendumsfrist: Freitag, 5. Juni 2026 bis Dienstag, 14. Juli 2026 (40 Tage)
Quorum: Für das Zustandekommen des Referendums sind 200 gültige Unterschriften stimmberechtigter Einwohnerinnen und Einwohner notwendig (Art. 13 Gemeindeordnung).
Einsicht in die Unterlagen: Ratskanzlei, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren
Unterschriftenformulare: Ratskanzlei oder www.oberbueren.ch / News
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Oberbüren einzureichen.