S-2628405.1
Transformatorenstation Industrie Haslen 11 4. OG
- Neubau einer TS in einem bestehenden Gebäude
Koordinaten: 2729366/1256865
S-0176041.2
Messstation Haslen
- Erweiterung und Erneuerung der MS-Schaltanlage
Koordinaten: 2729312 /1257005
S-0144832.2
Transformatorenstation Industrie Hasten 13 Ost UG
Privat-Teil
(EW-Teil S-0144833)
- Erweiterung und Ersatz der MS-Schaltanlage
- Namensänderung
Koordinaten: 2729386 /1256847
S-2628425.1
Transformatorenstation Industrie Haslen 9 Ost UG
- Neubau einer TS in einem bestehenden Gebäude
Koordinaten: 2729415/1256950
S-2628489.1
Transformatorenstation Industrie Haslen 11 West EG
- Neubau der TS auf der Parzelle 1896 in der Gemeinde Oberbüren
Koordinaten: 2729287 /1256938
L-2628432.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS Industrie Haslen 11 4. OG und TS Industrie Haslen 13 Ost UG
- Erstellen einer MS-Kabelleitung im Gebäude
Koordinaten: von 2729386 / 1256847 nach 2729366 / 1256865
L-2628433.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS Industrie Haslen 9 Mitte UG und TS Industrie Haslen 11 4. OG
- Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung teilweise im Gebäude
Koordinaten: von 2729341 / 1256952 nach 2729366 / 1256865
L-2628460.1
24-kV Kabel zwischen den Transformatorenstationen Industrie Haslen 13 Ost UG und Industrie Haslen 9 Ost UG
- Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung
Koordinaten: von 2759386 / 1256847 nach 2729415 / 1256950
L-2628470.1
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS Industrie Haslen 11 West EG und TS Industrie Haslen 9 Ost UG
- Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung teilweise im Gebäude
Koordinaten: von 2729287 / 1256938 nach 2729415 / 1256950
L-2628491.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen MS Haslen und TS Industrie Haslen 11 West EG
- Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung
Koordinaten: von 2729312 / 1257006 nach 2729287 / 1256938
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die IBG Engineering AG, Sandackerstrasse 24, 9245 Oberbüren, im Namen von
Züger Frischkäse AG Oberbüren, Industrie Haslen 9a, 9245 Oberübren
Columbus Treppen AG, Industrie Haslen 12, 9245 Oberbüren
die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 26. Juni 2026 bis zum 26. August 2026 in der Gemeindeverwaltung Oberbüren, Ratskanzlei, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren öffentlich aufgelegt.
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/7267/3479f0b97f online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
- Einsprachen gegen die Enteignung;
- Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
- Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
- Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
- die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf