In der Gemeinde Oberbüren herrscht aktuell eine erhebliche Waldbrandgefahr. Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials sind zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit Massnahmen zu ergreifen.
Die Politische Gemeinde Oberbüren erlässt gestützt auf Art. 47 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1; abgekürzt FSG) in Verbindung mit Art. 101 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) folgende
Allgemeinverfügung
- Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Oberbüren wird ab Samstag, 27. Juni 2026, 00.00 Uhr, bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m) erlassen.
- Das Entzünden von Feuer, das Grillieren sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie zum Beispiel Zigaretten oder Streichhölzer sind im Wald und in Waldesnähe verboten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Allgemeinverfügung zu veröffentlichen sowie den Regionalen Führungsstab Wil-Uze, den Kanton St.Gallen und die Bevölkerung entsprechend zu informieren.
- Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrungen
Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Gegen Ziffer 2 dieser Allgemeinverfügung kann innert 5 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.