Aufgrund der Wetterentwicklung widerruft der Gemeinderat gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) die Allgemeinverfügung des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe vom 26. Juni 2026.
Allgemeinverfügung
1. Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Oberbüren wird das Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe aufgehoben.
2. Diese Verfügung wird ab dem 3. September 2026, 00:00 Uhr, angewendet
Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden