Östlich der Schlossgartenstrasse auf den Grundstücken Nr. 393 und Nr. 394 der ehemaligen Post und der ehemaligen Landi sollen zwei Wohn- und Gewerbehäuser entstehen, welche von der Schlossgartenstrasse über eine Tiefgaragenzufahrt erschlossen werden. Der klassierte Postweg wird zur Nutzung weiterhin bestehen bleiben.
Aufgrund der Relevanz des Areals für eine gute architektonische Einfügung und für die Zentrumsentwicklung von Oberbüren wurde in einem gemeinsamen Workshopverfahren mit der Gemeinde, der Grundeigentümerschaft, Architekten und Raumplaner eine städtebauliche und freiräumliche Machbarkeitsstudie als konzeptionelle Grundlage für das Schlossgartenareal erarbeitet. Gestützt auf diese Studie wurde der Sondernutzungsplan Schlossgarten ausgearbeitet und auf das Strassensanierungsprojekt der Schlossgartenstrasse abgestimmt. Die wesentlichen Qualitäten des Richtprojekts, welches die Basis für die vorliegende Sondernutzungsplanung bildet, sollen planungsrechtlich gesichert werden.
Der Gemeinderat Oberbüren hat an der Sitzung vom 21. September 2026 den Sondernutzungsplan Schlossgarten genehmigt und zur Mitwirkung verabschiedet. Die Unterlagen liegen vom 16. Oktober 2026 bis 14. November 2026 bei der Ratskanzlei, Büro 1.4, Unterdorf 9, Oberbüren, öffentlich auf oder können unter www.mitwirken-oberbueren.ch/de/snp-schlossgarten eingesehen werden.
Gerne bieten wir Ihnen die Gelegenheit, innerhalb der Mitwirkungsfrist eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die öffentliche Auflage folgen.
Für die Erklärung und Darlegung der Planungsprozesse findet am Montag, 26. Oktober 2026 um 19.00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung im Mehrzweckgebäude Neudorf, Neudorf 13, 9245 Oberbüren statt. Zur Teilnahme sind Sie herzlich eingeladen.