Der Gemeinderat hat gestützt auf die Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes
(StrG, sGS 732.1) verabschiedet:

Teilstrassenpläne Nr. 6 (Gemeindestrasse 1. Klasse – Verbreiterung Im Dorf Nr. 6), Nr. 280 (Gemeindestrasse 3. Klasse – Aufhebung Strasse Nr. 280) und Nr. 445 (Gemeindeweg 1. Klasse – Verlängerung Oberhusweg Nr. 445)

Die Teilstrassenpläne liegen vom 30. Oktober 2026 bis 28. November 2026 im Gemeindehaus, Unterdorf 9, Ratskanzlei (Büro 1.4), Oberbüren, öffentlich auf. Ausserdem können sie unter www.oberbueren.ch > News eingesehen werden. 

Einsprachen
Während der Auflagefrist kann gegen den Planerlass beim Gemeinderat Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG, und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Oberbüren, 19. Oktober 2026