Das kantonale Planungs- und Baugesetz verpflichtet die Gemeinden, bis zum 30. September 2027 das Baureglement und den Zonenplan an das kantonale Recht anzupassen. Dazu muss definiert werden, wie und wo sich die Gemeinde in den nächsten 15 Jahren räumlich entwickeln soll.

Rahmennutzungsplanung
Nach der Revision der kommunalen Richtplanung in den Jahren 2018 und 2019 hat sich der Gemeinderat in den letzten Jahren intensiv mit dem Rahmennutzungsplan auseinandergesetzt. Im Frühling 2021 wurde der Rahmennutzungsplan zur kantonalen Vorprüfung freigegeben. Parallel dazu wurde von Mitte Mai bis Mitte Juli 2021 die erste öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Innerhalb der Frist gingen damals 26 Stellungnahmen ein. Der Gemeinderat nahm im Februar 2022 die Beurteilung der Mitwirkungseingaben vor. Aufgrund des damals hängigen 2. Nachtrags zum Planungs- und Baugesetz des Kantonsrats musste jedoch vorerst mit der weiteren Bearbeitung zugewartet werden.

Seit Anfang Oktober 2022 ist der Nachtrag zum Bau- und Planungsgesetz in Vollzug. Dieser erlaubt es den Gemeinden mitunter, wieder einen kleinen und grossen Grenzabstand einzuführen. Ausserdem hielt das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) im Rahmen der Vorprüfung verschiedene Auflagen und Hinweise fest, die zu berücksichtigen sind. Gestützt auf diese Ausgangslage hat der Gemeinderat zusammen mit der raum.manufaktur.ag, St. Gallen die kommunalen Dokumente weiter geprüft und aktualisiert. Am 19. Dezember 2022 hat der Gemeinderat die aktualisierten Unterlagen zur Kenntnis genommen und zur Vorprüfung und 2. Mitwirkung verabschiedet. Innerhalb der Mitwirkungsfrist gingen damals 29 Stellungnahmen ein.

Seither haben sich die Rahmenbedingungen für Oberbüren erneut wesentlich verändert. Anpassungen im revidierten Planungs- und Baugesetz, Gespräche mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zur angepassten Baulandkapazität, sowie die kantonale Rückmeldung zur Flächenpotenzialanalyse für die Bauzonendimensionierung führten dazu, dass sich der Planungsprozess über einen längeren Zeitrahmen hingezogen hat.

An seiner Sitzung vom 1. September 2025 hat der Gemeinderat nun die überarbeiteten Unterlagen beraten. Aufgrund der erneuten Änderungen im Zonenplan und Baureglement startet am 17. Oktober 2025 ein drittes Mitwirkungsverfahren.

Einladung zur 3. Mitwirkung
Folgende Unterlagen liegen nun von Freitag, 17. Oktober 2025 bis Montag, 17. November 2025 bei der Ratskanzlei, Büro 1.4 Unterdorf 9, Oberbüren, öffentlich auf oder können unter https://mitwirken-oberbueren.ch/de/revision-rahmennutzungsplanung eingesehen werden:

  • Kommunaler Richtplan, Entwurf vom 1. September 2025
  • Richtplantext vom 1. September 2025
  • Zonenplan vom 1. September 2025
  • Änderung Zonenplan vom 1. September 2025
  • Waldfeststellung Halden, Hinterwiden und Studenau, nicht datiert
  • Baureglement, Vorschriften vom 1. September 2025
  • Anhang zum Baureglement, Erläuterungsskizzen vom 1. September 2025
  • Revision der Ortsplanung, Planungsbericht vom 1. September 2025
  • Beilagen:
    Strategieplan_Oberbüren vom 19. August 2025
    Strategieplan_Sonnental vom 19. August 2025
    Strategieplan_Niederwil vom 19. August 2025
    Raumkonzept (Landschaften / Räumliche Strukturen) vom 26. Februar 2018

Interessierte Privatpersonen, Parteien, Korporationen und Vereinigungen sind eingeladen, dem Gemeinderat bis Freitag, 17. November 2025 eine schriftliche Stellungnahme zu diesen Planungsdokumenten einzureichen. Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Zu einem späteren Zeitpunkt folgt die öffentliche Auflage.