Im Zusammenhang mit den baulichen Entwicklungsabsichten auf dem Grundstück Nr. 577 im Gebiet Ufhofen in Niederwil und der Prüfung deren rechtlichen Rahmenbedingungen ist der Gewässerraum festzustellen. Diese Arbeiten wären im Zuge der Gewässerraumfestlegung ohnehin bald angestanden. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) schreibt die flächendeckende Festlegung des Gewässerraums vor.

Mit dem vorliegenden Sondernutzungsplan werden der Raumbedarf sowie die Zugänglichkeit für Unterhalts- und Interventionsmassnahmen gesichert. Dadurch wird auch der Platz für allfällige Aufweitungen des Gerinnes und der Uferbereiche sichergestellt. Dementsprechend ist der Gewässerraum gemäss Art. 36a Gewässerschutzgesetz (GSchG) festzulegen. Dies ermöglicht die Sicherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer (Ökologie), des Hochwasserschutzes sowie der Gewässernutzung.

Der Gemeinderat Oberbüren hat an der Sitzung vom 20. Oktober 2025 die Dokumente (Sondernutzungsplan «Festlegung Gewässerraum Gebhartschwilerbach Ufhofen» und den Planungsbericht sowie die Technische Dokumentation (erläuternde Dokumente ohne Rechtsverbindlichkeit) zur Mitwirkung verabschiedet.

Die Unterlagen liegen vom 7. November 2025 bis 8. Dezember 2025 bei der Ratskanzlei, Büro 1.4, Unterdorf 9, Oberbüren, öffentlich auf oder können unter www.mitwirken-oberbueren.ch/snp-gebhartschwilerbach eingesehen werden.

Gerne bieten wir Ihnen die Gelegenheit, innerhalb der Frist eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die öffentliche Auflage folgen.