Gestützt auf die am 1. Juni 2011 in Kraft getretene revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV) sind die Gemeinden verpflichtet, sämtliche Gewässerräume bis Ende Jahr 2018 festzulegen. Kann die bundesrechtliche Frist nicht eingehalten werden, hat die Umsetzung spätestens im Rahmen der zehnjährigen Frist nach Art. 175 Abs. 1 PBG für die Gesamtrevision der Rahmennutzungsplanung zu erfolgen.

Für Teilabschnitte von Gewässern kann sich eine frühzeitige Pflicht zur Festlegung ergeben. Dies ist u.a. bei der Umsetzung von Wasserbauprojekten gemäss Art. 21 ff. WBG spätestens im Rahmen des Auflageprojekts notwendig. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Oberbüren die Fröhlich Wasserbau AG, St. Gallen, mit der Festlegung des Gewässerraums des Widen- und Raubachs, im Rahmen eines Revitalisierungsprojekts, beauftragt. Der Auftrag beinhaltet die Erarbeitung eines Sondernutzungsplans (Baulinien Gewässerraum) mit zugehörigem Planungsbericht.

Mit dem Wasserbauprojekt soll die Hochwassersicherheit gewährleistet, die natürlichen Funktionen erhalten und die zukünftige Zugänglichkeit für den Unterhalt sichergestellt werden. Der Projektperimeter umfasst den Widenbach und den Raubach bis zur Mündung in die Thur. Der Gewässerräum wird auf Grundlage der neuen Linienführung der Bäche (Revitalisierungsprojekt) festgelegt

Der Gemeinderat Oberbüren hat an der Sitzung vom 10. November 2025 die Dokumente (Sondernutzungsplan, Planungsbericht, Auflageprojekt und Teilstrassenplan) zur Mitwirkung verabschiedet.

Die Unterlagen liegen vom 21. November 2025 bis 20. Dezember 2025 bei der Ratskanzlei, Büro 1.4, Unterdorf 9, Oberbüren, öffentlich auf oder können unter www.mitwirken-oberbueren.ch/snp-widenbach eingesehen werden.

Gerne bieten wir Ihnen die Gelegenheit, innerhalb der Frist eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die öffentliche Auflage folgen.

Gemeinderat Oberbüren